dokumentierte Probenentnahme

Formular icon  Eine Probenentnahme erfolgt durch die Entnahme von Mundschleimhaut (Speichelprobe), einfach und schnell – ideal besonders für Kinder.

Laut deutschem Gendiagnostikgesetz muß jede Probenentnahme für einen DNA Test dokumentiert werden. Das heißt, Ihre Proben müssen entweder bei uns im Labor entnommen werden oder durch eine andere unabhängige dritte Person. Dies kann sein:

Sollten Sie nicht zu uns kommen können, so senden wir Ihnen gerne unsere Testunterlagen zu, die Sie zu Ihrer Probenahme mitnehmen können. 

Unten finden Sie eine Google Map mit allen Apotheken, die Sie bei der Probenentnahme unterstützen können.

telefon Rufen Sie uns an: 0221/292128-0   Wir beraten Sie gerne individuell, vertrauenswürdig und kompetent.

Probenentnahme in unserem Labor

Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Die Entnahmekosten in unserem Labor betragen 25,– Euro pro Person. Nehmen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis/Reisepass/ Geburtsurkunde mit, wenn Sie zu einer Probenentnahme gehen. Gemäß geltendem Gendiagnostikgesetz (GenDG) darf die Abstammung nur nach Aufklärung und Einwilligung der Beteiligten (oder bei Geschäftsunfähigkeit der/des Sorgeberechtigten) untersucht bzw. festgestellt werden. Es müssen also bei einer Beteiligung von Minderjährigen alle Sorgeberechtigten unterschreiben.

 

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